Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf- und Warenlieferungsverträge zwischen uns, der BlueBioTech International GmbH, An der Chaussee 1, D-25377 Kollmar, und unseren Kunden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
    2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, als auch für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die mit uns einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    3. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden.
  2. Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware an den Besteller zustande. Im Falle einer Bestellung auf elektronischem Wege (Internet) erteilen wir die Auftragsbestätigung ebenfalls auf elektronischem Weg; im Übrigen schriftlich durch einfache Post oder per Telefax.
    2. Für die Art und den Umfang unserer Lieferung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.
    3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer und der rechtzeitigen Ankunft der Ware bei uns.
  3. Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht:
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    BlueBioTech International GmbH
    Rudolf-Diesel-Straße 4
    D-24568 Kaltenkirchen
    Telefax: +49 (0)4191 - 7231-26
    E-Mail: info@bluebiotech.de

    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    Ende der Widerrufsbelehrung.
  4. Preise / Versandkosten
    Die Preise unseres Dr. Peter Hartig® Shops (www.drpeterhartig.de) und im Dr. Peter Hartig® Produktkatalog verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer jedoch ohne Versandkosten. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Homepage veröffentlichten Preise.
  5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
    1. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
    2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, bei einem Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, bei Unternehmen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
    3. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmen schließen wir darüberhinaus die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten aus.
    4. Im Falle einer fehlerhaften Berechnung behalten wir uns Nachbelastung vor.
  6. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Verzug
    1. Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd vereinbart und unverbindlich, es sei denn, dass wir eine vereinbarte Lieferfrist/-periode ausdrücklich schriftlich als „fix“ bestätigen. Eine bestätigte Lieferfrist/-periode steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. Im Übrigen sind wir bemüht, eine Lieferzeit von 3 bis 5 Tagen nach Bestätigung der Bestellung bei lagernder Ware innerhalb Deutschland nicht zu überschreiten.
    2. Wenn Sie Verbraucher sind, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware auf Sie über.
    3. Die Belieferung von Unternehmen hingegen erfolgt auf Gefahr des Kunden, d. h., die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware einem Spediteur, einem Frachtführer, der Bahn, der Post oder dem Kunden übergeben. Das gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten. Schadensmeldungen müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) bescheinigt werden. Ansprüche wegen der Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an uns abzutreten.
    4. Verzögert sich die Lieferung durch Verschulden des Kunden, so sind uns hierdurch entstehende Kosten zu vergüten. Sind wir durch unvorhergesehene Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z. B. Energie- oder Rohstoffmangel, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskampfmaßnahmen, höhere Gewalt), an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise, auch wenn bereits Lieferverzug vorlag. Wird durch diese Hindernisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir aus den oben genannten Gründen von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
    5. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass deren Annahme ihm nicht zuzumuten ist.
    6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Abnahmeverzug gerät. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  7. Gewährleistung
    1. Bei den Produkten von BlueBioTech International GmbH handelt es sich um Naturprodukte, so dass naturbedingte Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht keinen Mangel darstellen. Es liegt in der Natur unserer Produkte, dass diese nur ein begrenztes Haltbarkeitsdatum haben. Die Produkte sind gemäß den jeweiligen Verpackungshinweisen sorgsam und möglichst kühl und trocken zu lagern.
    2. Muster, Proben, Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten und sonstige Druckerzeugnisse sind unverbindliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich garantiert werden. Gleiches gilt für Angaben unserer Lieferanten sowie etwaige öffentliche Werbeaussagen/Produktangaben von uns oder Dritten. Solche Angaben sind insbesondere nicht Gegenstand der vertraglichen Produktspezifikation, es sei denn, wir treffen mit dem Kunden eine entsprechende Vereinbarung.
    3. Wenn Sie Verbraucher sind, gelten für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel unserer Produkte nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung / Neulieferung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen.
    4. Für Unternehmen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
      1. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich auf Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei uns schriftlich eingehen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt die Regelung der §§ 377, 378 HGB entsprechend.
      2. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
      3. Bei begründeten, rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Rügen liefern wir unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder lehnen wir sie ab, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer 8 bleiben hiervon unberührt.
      4. Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.
      5. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch Eingriffe Dritter am Liefergegenstand entstehen.
      6. Teilreklamationen berechtigen nicht zur Ablehnung der übrigen Warenteile.
      7. Die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
  8. Haftung
    1. Vertragliche und außervertragliche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unserer Organe, leitenden Angestellten oder unseren anderen Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine Pflicht betreffen, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
    2. Unsere Haftung ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Organe, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in jedem Fall beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    4. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in 18 Monaten. Die Haftung für grobes Verschulden bleibt unberührt. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 und 3 BGB.
  9. Änderungen der Vermögensverhältnisse des Kunden
    1. Gestaltet sich die Vermögenslage des Kunden während der Dauer der Geschäftsverbindung ungünstig, erhalten wir über den Kunden eine ungünstige Auskunft, treten Zweifel über seine Bonität auf oder erfolgt die Zahlung fälliger Rechnungen nicht vereinbarungsgemäß, so sind wir vor der Lieferung berechtigt, Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung des Kaufpreises der ausstehenden Lieferungen aller noch laufenden Kontrakte - auch, wenn dafür Wechsel begeben worden sind - zu verlangen sowie nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu verlangen.
    2. Treten die o.g. Voraussetzungen nach Lieferung ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch nicht bezahlte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass wir damit vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kunde verpflichtet sich, uns die gelieferte Ware auf unser Verlangen herauszugeben.
  10. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, vor. Dies gilt auch für künftig entstehende Ansprüche.
    2. Für Unternehmen gelten darüber hinaus die folgenden Bestimmungen:
      1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich und unseren Vorgaben entsprechend zu behandeln. Der Kunde hat die Ware auf eigene Kosten gegen übliche Gefahren, insbesondere gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
      2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
      3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung weiter verkauft worden ist. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung aufgenommen worden, so bezieht sich die vereinbarte Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung aus der Weiterveräußerung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
      4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 Abs. 1 BGB vorgenommen, ohne dass für uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
      5. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
      6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
      7. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen erlischt, wenn alle oben unter 10. a) genannten Forderungen erfüllt sind. Damit geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden über, und die abgetretenen Forderungen stehen ihm zu.
  11. Sonstiges Sollten einzelne Bedingungen oder Teile derselben unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bedingungen oder Teile solcher Bedingungen nicht. Eventuell unwirksame Regelungen sind dem wirtschaftlichen Sinn unserer Geschäftsbedingungen entsprechend auszulegen bzw. anzupassen.
  12. Datenschutz Aufgrund der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir Buchhaltung und Adressdaten mit EDV Mitteln speichern und verarbeiten.
  13. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort ist Kollmar.
    2. Auf alle Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) sowie anderer internationaler Kaufgesetze Anwendung.
    3. Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten Kollmar. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen. Dies gilt auch im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder der Unwirksamkeit desselben.